Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab 01.01.2016

Präambel und Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WALDEN e.V. gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, im jeweiligen Paragraphen wird eine Differenzierung vorgenommen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei geschlechtsspezifischen Begriffen auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Die in den AGB verwendete Form versteht sich explizit als geschlechtsneutral, gemeint sind selbstverständlich immer beide Geschlechter.

§ 1 Vertragsabschluss und Rücktritt

1.1 Mit der Buchung des Kunden = Auftraggeber (AG), welche mündlich oder schriftlich per Telefax, per Post oder E-Mail erfolgen kann, bietet der AG den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der entsprechenden Leistungsbeschreibung/des erhaltenen Angebotes und aller Anlagen inklusive dieser AGB an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die WALDEN e.V. zustande, die schriftlich (per Post oder Fax oder Mail) erfolgen muss und in Form einer Buchungsbestätigung dem AG angezeigt wird.

1.2 Mit der Unterschrift auf der Anmeldung/Angebotsbestätigung erkennt der AG/Teilnehmer auch die gültigen AGB an.

1.3 Im Falle einer Stornierung durch WALDEN e.V.(z.B. bei kurzfristigen witterungsbedingten Ausfällen) wird durch WALDEN e.V. nach Absprache mit dem AG ein Ersatzprogramm gestellt oder Ersatztermin vorgeschlagen oder der volle Beitrag zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des AGs für diesen Fall sind ausgeschlossen.

1.4 Im Falle einer Stornierung der Veranstaltung durch den AG erhebt WALDEN e.V. folgende Stornierungsgebühren:

  • bis 91 Tage vor Veranstaltungsbeginn - keine
  • 90 bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % vom Gesamtpreis, 
    mindestens jedoch 25,– EUR
  • 59 – 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % vom Gesamtpreis
  • 29 – 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % vom Gesamtpreis
  • 14 – 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % vom Gesamtpreis
  • ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 % vom Gesamtpreis
  • bei Nichtantritt ohne vorherige Mitteilung 75 % vom Gesamtpreis.

1.5. Für Gruppenbucherangebote gelten zudem im Falle der Stornierung einzelner Teilnehmer/nachträgliche Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den AG und soweit zwischen WALDEN e.V. und dem AG Teilnehmerpreise (TN-Preise) vertraglich  vereinbart wurden, folgende Stornierungsbedingungen:

  • Im Falle der Reduzierung der Teilnehmerzahl, ist der WALDEN e.V. berechtigt den TN-Preis zu erhöhen.

1.6 Bei massivem, sicherheitsgefährdendem Verhalten des AGs/von Teilnehmern während einer Veranstaltung, kann die WALDEN e.V. die Veranstaltung abbrechen. In diesem Fall behält die WALDEN e.V. den Anspruch auf den vollen Gesamtpreis, die auftretenden Kosten gehen zu Lasten des AG‘s. Schadensersatzansprüche gegenüber der WALDEN e.V. sind ausgeschlossen.

§ 2 Zahlungsbedingungen

2.1 Nach Vertragsabschluss und vor Veranstaltungsbeginn erfolgt – soweit nichts anderes im Vertrag vereinbart ist - eine Zahlung in Höhe von 100% des vereinbarten Preises.

2.2 Der WALDEN e.V. weist den AG ausdrücklich darauf hin, dass der AG gemäß § 286 (3) BGB ohne weitere Mahnung nach 30 Tagen ab Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung automatisch in Verzug gerät, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, macht die WALDEN e.V. einen Verzugszinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend. Für Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

2.3. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt berechnet die WALDEN e.V. 3 EUR Mahngebühren.

§ 3 Haftungsvereinbarungen

3.1 WALDEN e.V. trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Teilnehmer während der Veranstaltung. Die Haftung der WALDEN e.V. ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der WALDEN e.V..

3.2 WALDEN e.V. gewährleistet eine gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

3.3 Der AG/Die Teilnehmer verpflichten sich, mit dem von der WALDEN e.V. und Kooperationspartnern für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Material sorgsam umzugehen. Für vorsätzliche und grob fahrlässige Schäden, die der WALDEN e.V. im Rahmen der Veranstaltung durch den AG/die Teilnehmer zugefügt werden, haftet der AG.

§ 4 Zusätze und Sondervereinbarungen

4.1 Die im Rahmen einer Veranstaltung vermittelten Techniken wie z.B. im Kletter- und Kanubereich haben keinen Ausbildungscharakter und berechtigen somit nicht zu einer qualifizierten Anwendung über den Veranstaltungsrahmen hinaus.

4.2 Nebenabreden und Sondervereinbarungen die den Umfang der ursprünglichen vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der WALDEN e.V.

§ 5 Urheberrecht

Von WALDEN e.V. an den AG/Teilnehmern bereitgestellte Seminar- und Lehrmaterialien (in Papierform oder elektronisch) unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen vom AG/den Teilnehmern nicht vervielfältigt, weitergegeben oder verbreitet werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung der WALDEN e.V..

§ 6 Besondere Regelungen für minderjährige Teilnehmer sowie für Feriencamps und andere Einzelbucherangebote

6.1. Die Personensorgeberechtigten von minderjährigen Reiseteilnehmern sind verpflichtet, die reisenden Kinder darüber zu belehren, dass es für den Ablauf der Reise und die Sicherheit aller Kinder unerlässlich ist, den Anweisungen der Betreuer von WALDEN e.V., welche im Rahmen dieser Camps eingesetzt sind, Folge zu leisten. Eine größtmögliche Fürsorge und gewissenhafte Beaufsichtigung der Kinder durch die Mitarbeiter von WALDEN e.V. erfordert im Vorfeld umfassende Information durch die Personensorgeberechtigten. Die Personensorgeberechtigten haben in der Anmeldung auf für die Betreuer wichtige Besonderheiten des Kindes (Medikamenteneinnahme, Gesundheitsbeeinträchtigungen  und dgl.) hinzuweisen und sich über die Zustimmung/Nichtzustimmung zu möglichen Aktivitäten des Kindes (beaufsichtigtes Baden, Klettern, Transport, Fahrradfahren  u. dgl.) umfassend zu erklären.

6.2. Wird für ein Einzelbucherangebot  (Feriencamp, Vater/Mutter Kind Wochenende und andere) die im Prospekt/in der Leistungsbeschreibung benannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann WALDEN e.V. bis zum 14. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn die Leistung ändern oder die Veranstaltung absagen. Die Änderung oder Absage hat WALDEN e.V. unverzüglich nach Kenntnis des Grundes zu erklären. Bei einer Absage wird der bereits gezahlte Reisepreis in vollem Umfang erstattet. Bei einer Änderung oder Absage sind weitergehende Ansprüche des AGs gegenüber der WALDEN e.V. ausgeschlossen.

6.3. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des reisenden Kindes gegen die Anordnungen der Betreuer kann das Kind von der weiteren Reise ausgeschlossen werden. Die dadurch und im Falle einer Begleitung des Kindes nach Hause entstehenden zusätzlichen Kosten haben die gesetzlichen Vertreter des Kindes zu tragen. Sofern die Benachrichtigung eines gesetzlichen Vertreters möglich ist, kann WALDEN e.V. auch die unverzügliche Selbstabholung veranlassen.

§ 7 Erlaubnisse und Gestattungen

Veranstaltungen von WALDEN e.V., die Outdoor im Zuständigkeitsbereich einer Forstverwaltung/im Wald durchgeführt werden, werden vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen und Genehmigungen der jeweils zuständigen Genehmigungsstellen durchgeführt. Besonders offenes Feuer ist nur im Rahmen der  Gesetzgebung, insbesondere unter Einhaltung des Waldschutzgesetzes, möglich. Im Falle eines Verbotes von offenem Feuer für den Zeitraum der Veranstaltung durch die Gesetzgebung sind auf Grund von höherer Gewalt Erstattungsansprüche oder Schadensersatzansprüche des AG gegenüber der WALDEN e.V. ausgeschlossen.

§ 8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzen. Änderungen von Angaben im Reiseprospekt/in den Leistungsbeschreibungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.